Lieber Besucherinnen und Besucher unseres Clubhauses,
nach einigen intensiven Überlegungen und Gesprächen möchten wir uns nach den Geschehnissen der letzten Wochen in unserem Clubhaus mit dieser Information auf offiziellem Wege an Sie wenden.
Leider wurden in der letzten Zeit Speisen und Getränke aus dem Clubhaus entwendet und somit dem Verein erheblicher Schaden zugefügt. Seither ist die Sorge bei unserer Vorstandschaft groß, dass das Verüben von weiteren Straftaten in Form von Diebstahl in unserem Clubhaus nicht das letzte Mal gewesen sein könnte. Aufgrund der geschilderten Ereignisse, hat der geschäftsführende Vorstand daher den Beschluss gefasst, einen abgrenzbaren kleinen Bereich mit Videokameras zu überwachen. Die Videoüberwachung umfasst den Durchgang zwischen dem Eingangsbereich ins Clubhaus und der Küche. Der Durchgangsbereich ist jeweils durch eine Tür zum Eingangsbereich des Clubhauses und zur Küche abgegrenzt. Die Videoüberwachung betrifft daher nur den Privatbereich und nicht die Gästebereiche, Spielerräumlichkeiten oder die Küche. Mithin wird kein öffentlich zugänglicher Bereich überwacht.
Da die Installation von Videokameras Fragen und/oder Bedenken aufwerfen könnte, möchten wir Transparenz herstellen und um Ihr Vertrauen werben. Vorweg ist es uns ein ernstes Anliegen, zu betonen, dass die Videoüberwachung ausschließlich in Ausübung des Hausrechts zur Vermeidung sowie zur Beweissicherung bei Straftaten dient. Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Artikel 6, Absatz 1 lit. f) der Datenschutzgrundverordnung. Die Videoüberwachung soll in erster Linie eine abschreckende Wirkung haben sowie zur Vermeidung und Aufklärung von Straftaten dienen. Außerdem ist es uns durch eine solche Videoüberwachung ab sofort möglich, dass wir in kürzester Zeit nach der Alarmierung vor Ort auf dem Sportgelände sind und durch ein rechtzeitiges Eingreifen weiteren Schaden eventuell verhindern könnten.
Die Kameras verfügen über einen Alarm, der mittels eines Knopfdrucks auf einem Smartphone ein- und ausgeschaltet werden kann. Ist die Kamera aktiv und erfasst eine Bewegung, zeichnet die Kamera für eine bestimmte Zeit ein Video vom überwachten Bereich auf und speichert diese Aufnahmen gesondert auf einer MicroSD-Karte. Die Videokameras verfügen darüber hinaus über eine Sprechfunktion, mit der es theoretisch möglich ist, mit einem Eindringling in Kontakt zu treten. Zugriff auf die Kamera in Echtzeit ist jederzeit via App möglich. Zugriff auf die Kameras haben ausschließlich und passwortgesichert die Personen des geschäftsführenden Vorstands.
Wir hoffen, durch das Aufgreifen der genannten Punkte die wichtigsten etwaigen Rückfragen Ihrerseits beantwortet zu haben. Sollten dennoch offene Punkte oder Fragen bestehen, kontaktieren Sie uns unter info@djk-balzfeld.de oder sprechen uns an. Weitere datenschutzrechtliche Informationen zur Videoüberwachung finden Sie hier: Information-Videoueberwachung_04.04.2025.pdf
Für Ihr Verständnis und Ihr uns entgegengebrachtes Vertrauen bedanken wir uns im Voraus ganz herzlich!
Ihre geschäftsführende Vorstandschaft